Zurück Person, die den Transport von Wein auf dem Wasser- oder Landweg übernahm. Dieser Dienst unterlag sehr genauen und strengen Bestimmungen, wie beispielsweise dem regelmäßigen Nachfüllen der Fässer, wofür der Fuhrmann für jeweils 20 bis 24 transportierte Fässer ein zusätzliches Fass erhielt. Später wurde der Begriff „voiturage” auch für den Transport von Wein mit der Eisenbahn verwendet.