Zurück Kontrollierte Ursprungsbezeichnung für Apfelwein-Aperitifs, die aus bretonischem Obstbrand mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung und Apfelmost hergestellt werden. Letztere eignen sich für die Herstellung von Apfelwein mit der kontrollierten Ursprungsbezeichnung „Cornouaille”. Der Pommeau de Bretagne muss daher im Gebiet der Ursprungsbezeichnung „Cornouaille” hergestellt und gereift werden. Er entsteht durch die Mutage des Mosts nach Beginn der Gärung mit bretonischem Obstbrand. Das fertige süße Produkt muss einen Alkoholgehalt zwischen 16° und 18° aufweisen. Der so hergestellte Pommeau de Bretagne muss mindestens vierzehn Monate in Holzfässern gelagert werden, bevor er in den Verkauf gelangt.