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Definition: DAA

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Abkürzung in Frankreich für „Document administratif d'accompagnement” (begleitendes Verwaltungsdokument). Es handelt sich um eine Bescheinigung, die von den Dienststellen des Finanzministers ausgestellt wird und jedem Produkt beiliegt, das einem Verkehrsrecht unterliegt, wodurch dieses Produkt innerhalb der Europäischen Union unter Aussetzung der Abgaben befördert werden darf.